Bischöfliches Offizialat

Verfahrensdauer
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Verfahrenskosten
Die deutschen Bischöfe haben in Absprache miteinander für ihre Diözesen folgende Gerichtskosten festgelegt:
- Erstinstanzliche Verfahren - 200 Euro
- Zweitinstanzliche Verfahren - 100 Euro
Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Zusätzliche Prozesskosten, zum Beispiel Auslagen für Zeugen oder Übersetzungskosten, entstehen nur in Ausnahmefällen. In Fällen mit dem Klagegrund Eheunfähigkeit wird in der Regel ein psychologisches Gutachten erforderlich, für dessen Erstellung ein Sachverständigen-Honorar anfällt. Alle derartigen Zusatzkosten gehen zu Lasten der antragstellenden Partei. Auf Antrag können die Verfahrenskosten ganz oder teilweise erlassen werden.
- Erstinstanzliche Verfahren - 200 Euro
- Zweitinstanzliche Verfahren - 100 Euro
Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Zusätzliche Prozesskosten, zum Beispiel Auslagen für Zeugen oder Übersetzungskosten, entstehen nur in Ausnahmefällen. In Fällen mit dem Klagegrund Eheunfähigkeit wird in der Regel ein psychologisches Gutachten erforderlich, für dessen Erstellung ein Sachverständigen-Honorar anfällt. Alle derartigen Zusatzkosten gehen zu Lasten der antragstellenden Partei. Auf Antrag können die Verfahrenskosten ganz oder teilweise erlassen werden.



Bischöfliches Offizialat
Das Offizialat ist eine eigenständige bischöfliche Behörde. Es ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen, hauptsächlich für Ehenichtigkeitsverfahren.
Kontakt und Beratung
Bischöfliches Offizialat
Paulustor 5
36037 Fulda
Tel.: 0661/87-341
Fax: 0661/87-362
E-Mail: offizialat@bistum-fulda.de
www.offizialat.bistum-fulda.de



