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Bischöfliches Kirchenmusikinstitut

Beihilfen

Finanzielle Beihilfen für die kirchenmusikalische Arbeit


Liebe Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Bistums Fulda, liebe Chorvorstände,


um den Chören und Instrumentalist/innen in der Diözese Fulda die Ausübung Ihrer kirchenmusikalischen Tätigkeit in der Gemeinde zu erleichtern, hat das Bistum eine Regelung zur Bezuschussung der Probenarbeit, der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten sowie von geistlichen Konzerten formuliert. Gefördert werden die Anschaffung von Noten, das Singen geistlicher Musik in Gottesdienst und Konzert und die Durchführung von Fortbildungen.


Da sich diese Regelung in den vergangenen Jahren bewährt hat, gilt sie entsprechend auch für das Jahr 2024.


Die Antragsfrist endet am 31. März 2024 und bezieht sich auf das Kalenderjahr 2024. Anträge können nur mit den aktuellen Formularen gestellt werden.


Die entsprechenden Antragsformulare können Sie hier herunterladen:

Beihilfe-Antragsformulare zum Download

 

Ehrungsurkunden

 

Bistum Fulda


Bischöfliches Generalvikariat 

Paulustor 5

36037 Fulda


 



Postfach 11 53

36001 Fulda

 



Telefon: 0661 / 87-0

Telefax: 0661 / 87-578

Karte
 


© Bistum Fulda

 

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